Ratgeber · Radon
Radon beim Neubau: was in Bayern gilt
Radon ist ein radioaktives Gas aus dem Boden. Für jeden Neubau gibt es eine Pflicht zum Schutz davor. Meist ist sie mit dem normalen Feuchteschutz erfüllt.
Was Radon ist
Radon ist ein natürliches, radioaktives Gas. Es entsteht im Boden und kann über undichte Stellen in Keller und Erdgeschoss gelangen. Man kann es weder riechen noch sehen. Für die Luft in Aufenthaltsräumen gilt ein gesetzlicher Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter.
Die Pflicht für jeden Neubau
Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen baut, muss Maßnahmen gegen den Zutritt von Radon aus dem Baugrund treffen (§ 123 Strahlenschutzgesetz). Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn der Feuchteschutz nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten ist. Das gilt in ganz Bayern.
Radonvorsorgegebiete
In Radonvorsorgegebieten reicht der Feuchteschutz nicht. Dort ist zusätzlich mindestens eine weitere Maßnahme vorgeschrieben. Die Strahlenschutzverordnung nennt dafür in § 154 eine Liste, zum Beispiel eine radondichte Abdichtung. Welche Maßnahme passt, hängt vom Bauvorhaben ab.
In Bayern ist bisher nur der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radonvorsorgegebiet festgelegt, seit 11.02.2021. Unsere Startregion in Niederbayern, der Oberpfalz, um Ingolstadt und Augsburg gehört nicht dazu. Den aktuellen Stand finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Gehört Radon ins Bodengutachten?
Nein, nicht standardmäßig. Eine Radonmessung im Boden ist nicht vorgeschrieben und gehört nicht zum normalen Bodengutachten. Wenn Sie für Ihr Grundstück mehr wissen möchten, sagen Sie es dem Büro in der Anfrage. Im Formular können Sie angeben, ob Ihr Grundstück in einem Radonvorsorgegebiet liegt.
Das Landesamt für Umwelt empfiehlt Messungen mit Exposimetern von anerkannten Stellen. Gemessen wird dabei die Raumluft im Gebäude, nicht der Boden. Anerkannte Stellen listet das Bundesamt für Strahlenschutz.
Freiwillig mehr tun
Auch außerhalb der Vorsorgegebiete können einzelne Gebäude erhöhte Werte haben, darauf weist das Landesamt für Umwelt hin. Wer sicher gehen will, bespricht mit Planer oder Kellerfirma, ob eine zusätzliche Maßnahme sinnvoll ist. Beim Neubau ist das meist einfacher als ein Umbau später.
Häufige Fragen zu Radon
Muss ich in Niederbayern oder der Oberpfalz zusätzlich gegen Radon bauen?
Nach heutigem Stand nicht. In Bayern ist bisher nur der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radonvorsorgegebiet festgelegt. Der Grundschutz gilt aber für jeden Neubau. Er ist mit dem normalen Feuchteschutz erfüllt.
Brauche ich eine Radonmessung im Boden?
Nein. Eine Radonmessung im Baugrund ist nicht vorgeschrieben und gehört nicht zum normalen Bodengutachten. Empfohlen werden Messungen der Raumluft im fertigen Gebäude.
Bodengutachten für Ihren Neubau anfragen
Ein Formular, etwa zwei Minuten. Höchstens drei Fachbüros melden sich mit einem Angebot. Für Sie kostenlos.
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Quellen: § 123 Strahlenschutzgesetz, § 154 Strahlenschutzverordnung; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Radon: Anforderungen an den Neubau und Radon-Vorsorgegebiete (Allgemeinverfügung des StMUV, in Kraft seit 11.02.2021). Allgemeine Informationen, keine Fachberatung.